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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Lohnsteuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI

    In der Praxis war bisher nicht klar, ob vom Arbeitgeber vorgenommene Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI, die aus einer Gehaltsumwandlung stammen, nach § 3 Nr. 28 EStG lohnsteuerfrei sein können. Diese Frage wurde auf Bund-Länder-Ebene nun geklärt.

     

    Hintergrund: Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente muss der Rentenversicherte Rentenabschläge nach § 77 Abs. 2 SGB VI hinnehmen. Diese Rentenabschläge können nach § 187a Abs. 1 S. 1 SGB VI durch zusätzliche Beitragszahlungen ausgeglichen werden. Doch was gilt, wenn nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber diese freiwilligen Aufstockungsbeträge leistet?

     

    Antwort auf Bund-Länder-Ebene: Zumindest dann, wenn der Arbeitgeber die Zahlung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung leistet, weil der Arbeitnehmer Ansprüche gegen den Arbeitgeber hat, können solche Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI gem. § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei behandelt werden.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2026 | Seite 824 | ID 50980204

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