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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    E-Dienstwagen: Praxisfragen und Antworten zum steuerfreien Auslagenersatz für Ladestrom

    Bei betrieblichen (Hybrid-)Elektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG dar. Die lohnsteuerlichen Regelungen wurden mit Wirkung ab 2026 durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums geändert. Zu einigen Praxisfragen hat das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) nun Stellung bezogen.

     

    Alte und neue Regelung im Überblick

    Um den Auslagenersatz für den Ladestrom zu vereinfachen, hatte die Finanzverwaltung Pauschalen festgelegt, die der Arbeitgeber ohne weitere Nachweise steuerfrei erstatten durfte. Bis zum 31.12.2025 konnte der Arbeitgeber daher folgende Beträge ohne Nachweise steuerfrei erstatten:

     

    • Zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: für Elektrofahrzeuge monatlich 30 EUR und für Hybridelektrofahrzeuge monatlich 15 EUR