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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Berücksichtigung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG im Lohnsteuerabzugsverfahren

    Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 26 EStG für eine nebenberufliche Tätigkeit kann nach R 3.26 Abs. 10 S. 3 LStR nur dann im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass die Steuerbefreiung nicht in einem anderen Auftrags- oder Dienstverhältnis berücksichtigt wird. Dieselbe Systematik gilt auch bei § 3 Nr. 26a EStG.

     

    Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist es nicht zu beanstanden, wenn diese schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers für bis zu drei Kalenderjahre erfolgt. Es ist geplant, diesbezüglich die Lohnsteuerrichtlinien zu gegebener Zeit zu ergänzen.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 11 / 2026 | Seite 823 | ID 50980202

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