15.05.2024 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen
Rentenzahlungen aus einem vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Vertrag
Bereits im Jahr 2021 hat der BFH entgegen der Verwaltungsauffassung klargestellt, dass Rentenzahlungen, die aufgrund eines vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Versicherungsvertrags bezahlt werden, insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zuzuordnen sind. Übersteigt die Summe der ausgezahlten Rentenbeträge das in der Ansparzeit angesammelte Kapital einschließlich der Überschusseinkünfte nicht, sind die Einkünfte steuerfrei.
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