Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Gestaltungsüberlegungen zum Investitionsabzugsbetrag

    Bestimmung der Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag

    Nachdem der BFH geklärt hat, wie die Gewinngrenze von 200.000 EUR i. S. d. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG definiert wird, haben Unternehmer bei Vorliegen aller Voraussetzungen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.

     

    Grundsätze zum Investitionsabzugsbetrag

    Nach § 7g Abs. 1 EStG können Unternehmer für innerhalb der nächsten drei Jahre geplante Investitionen ins bewegliche Anlagevermögen bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen. Insbesondere die folgenden vier Voraussetzungen sind einzuhalten:

     

    • Der Gewinn darf vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags nicht mehr als 200.000 EUR betragen.