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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Bundesrat stimmt zu: Antragsloses Kindergeld kommt 2027

    Das Gesetz zur Einführung des antragslosen Kindergeldes erhielt im Bundesratsplenum am 25.9.2026 die erforderliche Mehrheit.

     

    Kein Antrag erforderlich

    Die Familienkasse zahlt Kindergeld monatlich aus. Derzeit erhalten Eltern nach der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code, der zu einem vorausgefüllten Kindergeldantrag führt. Künftig soll das Kindergeld im Regelfall ohne Antrag ausgezahlt werden, wenn der Familienkasse alle relevanten Tatsachen, insbesondere die Kontoverbindung, bekannt sind und keine Zweifel am Anspruch auf Kindergeld bestehen. Die Leistung soll festgesetzt und ausgezahlt werden, sobald das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer erhalten hat.

     

    Umsetzung in zwei Schritten

    Das Gesetz sieht vor, das antragslose Kindergeld im Jahr 2027 in zwei Schritten einzuführen. Zunächst soll es für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bislang das Kindergeld erhält. In einem zweiten Schritt soll es dann auch für erstgeborene Kinder ohne Antrag überwiesen werden. Dies gilt allerdings nur, wenn mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland wohnt, die Bankverbindung bekannt ist und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. So solle sichergestellt werden, dass keine Zahlung erfolgt, wenn diese eigentlich ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union leisten müsste, heißt es in der Gesetzesbegründung.