14.10.2019 · Fachbeitrag · Geplante Steueränderung
Definition der Anschaffungskosten zu § 17 EStG
| Nach dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 soll erstmals in einem neuen § 17 Abs. 2a EStG definiert werden, welche Anschaffungskosten bei Ermittlung eines Veräußerungsgewinns oder -verlustes zu berücksichtigen sind. Diese gesetzlichen Änderungen sind positiv zu bewerten. Damit soll die für Anteilseigener an Kapitalgesellschaften negative BFH-Rechtsprechung zu ausgefallenen Finanzierungshilfen wieder rückgängig gemacht werden. |