· Fachbeitrag · Energetische Sanierung
Besonderheiten bei mehreren Miteigentümern
Bei Beantragung der Steuerermäßigung nach § 35c EStG im Rahmen einer abgeschlossenen energetischen Sanierung sollten die steuerlichen Besonderheiten bei mehreren Miteigentümern beachtet werden. Der folgende Fragen-Antworten-Katalog greift die häufigsten Fallkonstellationen aus der Praxis auf. |
Frage: Welche Besonderheiten gelten bei der energetischen Sanierung, wenn an dem begünstigten Objekt mehrere Personen beteiligt sind und welche gesetzlichen Fundstellen greifen hier?
Antwort: Steht das Eigentum an einem begünstigten Objekt mehreren Personen zu (= Miteigentum), kann der Höchstbetrag der Steuerermäßigung nach § 35c EStG i. H. v. 40.000 EUR insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden. (Hinweis: Eine energetische Sanierung an selbstgenutztem Wohneigentum kann der Steuerpflichtige nach § 35c EStG mit bis zu 40.000 EUR von der Steuer absetzen)
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