· Fachbeitrag · Einkommensteuerreform
Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (EStRefG 2027) liegt vor: Diese Änderungen sollen kommen
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (EStRefG 2027) vorgelegt. Das Entlastungsvolumen beläuft sich auf rund 10 Milliarden EUR pro Jahr (in zwei Schritten wirksam: ca. 3 Mrd. EUR in 2027 und ca. 7 Mrd. E ab 2028), wobei der Fokus vor allem auf kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien liegt.
Kerninhalte der Reform 2027/2028
- Grundfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag in Höhe der voraussichtlichen Ergebnisse des im Herbst 2026 zu erwartenden 16. Existenzminimumberichts wird von 12.348 EUR um 216 Euro auf 12.564 EUR erhöht.
- Anhebung des maximal zulässigen Grundlohns bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen: Der für die Berechnung der Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit maximal zulässige Grundlohn wird ab dem 1.1.27 von 50 EUR auf 75 EUR angehoben. Der maximal zulässige Grundlohn für Nachtarbeit bleibt unverändert bei 50 EUR.
- Familien & Kinder: Das Kindergeld soll ab Januar 2027 von 259 EUR auf 267 EUR monatlich sowie ab Januar 2028 auf 272 EUR monatlich angehoben werden.
- Arbeitnehmerpauschbetrag: Der Pauschbetrag für Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit wird ab dem Veranlagungszeitraum 2027 von bisher 1.230 EU auf 1.430 EUR erhöht.
- Handwerkerleistungen: Der Steuerermäßigungssatz für Handwerkerleistungen sinkt von 20 % auf 15 %, wodurch sich der max. jährliche Abzugbetrag von 1.200 EUR auf 900 EUR reduziert.
- Änderungen bei den Minijobs: Der einheitliche Pauschsteuersatz für sog. Mini-Jobs wird ab dem 1.1.27 von bisher 2 % auf 5 % erhöht.
- Spitzensteuersatz: Abflachung der zweiten Progressionszone und eine Rechtsverschiebung des Eckwerts für den Spitzensteuersatz.
- Reichensteuer: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR soll ein angehobener Reichensteuersatz von 47 % greifen.
Den vollständigen Gesetzestext und die offizielle Dokumentation finden Sie direkt beim https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-08-18-EStReformG-2027/0-Gesetz.html
Quelle: ID 50932458