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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuergesetz

    Gewerblicher Grundstückshandel ‒ ein Dauerbrenner!

    von Dr. Stephan Peters, Warendorf

    | Wenn Privatpersonen Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Häuser veräußern, entsteht in der Praxis oftmals die Sorge, dass die Finanzverwaltung diese Veräußerungsvorgänge einem gewerblichen Grundstückshandel zuordnen könnte. Hintergrund dieser Sorge dürften wohl insbesondere die steuerlichen Folgen des gewerblichen Grundstückshandels sein, also die entstehende Gewerbesteuerpflicht und die fehlende Möglichkeit zum Abzug von AfA für die dem gewerblichen Grundstückshandel zuzuordnenden Grundstücke, da es sich insoweit um Umlaufvermögen handelt. Dieser Beitrag skizziert die Abgrenzungskriterien, erläutert die Anforderungen an die Form der Buchführung und nimmt abschließend die steuerlichen Konsequenzen in den Blick. |

    1. Abgrenzungskriterien

    Der gewerbliche Grundstückshandel ist von der privaten Vermögensverwaltung abzugrenzen. Für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels und damit für die Annahme von Einkünften aus Gewerbebetrieb, müssen zunächst die allgemeinen Voraussetzungen des § 15 EStG vorliegen. Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG ist

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