13.08.2019 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Steueranrechnung trotz Baukindergeld
Kaum eine Steuervergünstigung führt zu so vielen Streitigkeiten mit dem Finanzamt wie die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Neuer Höhepunkt: Die Finanzämter verweigerten die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen, wenn der Steuerzahler für sein Eigenheim das neue Baukindergeld beantragt hat. Doch dagegen lohnt sich Gegenwehr.
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