· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Steuer-1 × 1 zur Abfärberegelung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
Bei einer Betriebsprüfung des Finanzamts kann es bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder bei einer Personengesellschaft, die hauptsächlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt, zu einer bösen Überraschung kommen. Die Rede ist davon, dass gewerbliche Einkünfte, die die Personengesellschaft erzielt, abfärben und dass somit alle Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen. Hier ein aktuelles Steuer-1 × 1 zum Thema Abfärberegelung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG. |
Grundsätze zur (Seitwärts)Abfärberegelung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG
Wichtig für die Praxis sind (in puncto Abfärberegelung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG) vor allem drei Urteile des BFH. In den ersten drei Urteilen vom 27.8.2014 (VIII R 16/11, VIII R 41/11 und VIII R 6/12) haben die Richter klargestellt, dass die Einkünfte einer Personengesellschaft, die hauptsächlich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt und daneben in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, dann nicht nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG insgesamt zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert werden, wenn die gewerblichen Nettoumsätze eine Bagatellgrenze von 3 % der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich den Betrag von 24.500 EUR im Feststellungszeitraum nicht übersteigen.
Die Anwendung dieser Bagatellgrenze bei der Frage, ob gewerbliche Einkünfte auf die Einkünfte einer Personengesellschaft abfärben, hat der BFH in einem weiteren Urteil auch für eine vermögensverwaltende Personengesellschaft bestätigt (BFH 30.6.2022, IV R 42/19).
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