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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Neue Infos zur Homeoffice-Pauschale

    | Verschiedene interne Verfügungen der Finanzverwaltungen beantworten Praxisfragen zur Homeoffice-Pauschale. Erwähnenswert sind insbesondere folgende Aussagen: |

     

    • Mehrere Tätigkeiten: Übt ein Steuerzahler mehrere Tätigkeiten im Homeoffice aus, kann er die Homeoffice-Pauschale insgesamt nur einmal abziehen. Der Höchstbetrag vervielfacht sich also nicht.
    • Mehrere Personen: Arbeiten mehrere Personen zeitgleich im Homeoffice, darf jede dieser Personen die Homeoffice-Pauschale geltend machen.
    • Doppelte Haushaltsführung: Zur Berücksichtigung der Homeoffice-Pauschale im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gibt es derzeit eine bundesweite Abstimmung.
    • Telefon/Internet: Neben der Homeoffice-Pauschale und den Kosten für Arbeitsmittel darf ein Steuerzahler zusätzlich die beruflich veranlassten Telefon- und Internetkosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen.
    Quelle: ID 47389368