· Fachbeitrag · Anwendungsfragen aus der Praxis zum neuen § 8 EStDV
Neuregelung für eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordnetem Wert
Zum 1.1.2026 wurde die Regelung in § 8 EStDV zu eigenbetrieblich genutzten Grundstücken von untergeordnetem Wert neu gefasst. Von dieser Neuregelung werden zahlreiche Unternehmer profitieren. Denn künftig müssen betrieblich genutzte Räumlichkeiten im privaten Eigenheim nur noch dann als Betriebsvermögen ausgewiesen werden, wenn diese Räumlichkeiten mehr als 30 qm groß sind. Leider gibt es noch einige ungeklärte Anwendungsfragen aus der Praxis. |
Hintergrund
Ein Grundstücksteil, der betrieblich genutzt wird, zählt grundsätzlich zum Betriebsvermögen. Die steuerliche Relevanz wird vor allem bei einer Veräußerung, im Erbfall oder bei Aufgabe des Betriebs deutlich: In solchen Situationen müssen die über die Jahre entstandenen stillen Reserven – also die Wertsteigerungen – versteuert werden.
Um diese steuerlichen Folgen bei nur geringfügiger betrieblicher Nutzung zu vermeiden, sieht § 8 EStDV eine Ausnahme vor. Bei sogenannten Bagatellnutzungen kann der betreffende Grundstücksteil weiterhin dem Privatvermögen zugeordnet bleiben und muss nicht als Betriebsvermögen bilanziert werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig