· Fachbeitrag · Antworten auf Praxisfragen
Mahlzeitengestellung und Lohnsteuer
Im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen des Finanzamts richtet der Prüfer oftmals einen strengen Blick auf die Gestellung arbeitstäglicher Mahlzeiten durch den Arbeitgeber. Einer Verfügung können nun Antworten auf häufige Praxisfragen und Streitpunkte entnommen werden. Hier die interessantesten Antworten für die Beratungspraxis. |
Grundsätze zur Gestellung arbeitstäglicher Mahlzeiten
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten arbeitstäglich unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten in Form von Essensmarken, so ist der lohnsteuerliche geldwerte Vorteil für diese Sachbezüge nach R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR mit dem amtlichen Sachbezug zu bewerten. Diese Regelung greift, wenn
- tatsächlich eine Mahlzeit abgegeben wird. Lebensmittel sind nur dann als Mahlzeiten im lohnsteuerlichen Sinn zu sehen, wenn sie zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspausen geeignet sind.
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