· Fachbeitrag · Anpassung der LSt-Richtlinien an aktuelle Rechtsprechung
Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
Das BMF hat einen Entwurf für geänderte Lohnsteuer-Richtlinien 2027 veröffentlicht. Verbände durften bis zum 21.8.2026 Stellung beziehen. |
Geplant sind u. a. folgende Änderungen:
- Betriebsveranstaltungen aus besonderem Anlass: Bei Sachleistungen des Arbeitgebers zu besonderen Anlässen (z. B. Diensteinführung, Jubiläum) sollen ab 2027 keine festen Betragsgrenzen mehr gelten (110 oder 60 EUR). Es wird stattdessen künftig auf „übliche“ Sachleistungen abgestellt (R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR 2027-E).
- Parkplätze: Überlässt der Arbeitgeber oder ein Dritter aufgrund des Dienstverhältnisses der Belegschaft als Gesamtheit Park- oder Einstellplätze an der ersten Tätigkeitsstätte oder in deren räumlicher Nähe, liegt kein Arbeitslohn vor. Zuschüsse des Arbeitgebers zu entsprechenden Aufwendungen des Mitarbeiters führen dagegen weiterhin zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (R 19.3 Abs. 2 Nr. 5 LStR 2027-E).
Quelle: Ausgabe 10 / 2026 | Seite 735 | ID 50948906