12.06.2019 · Fachbeitrag · § 9 EStG
Therapiehund als Arbeitsmittel einer Lehrerin
In welcher Höhe kann eine Lehrkraft Aufwendungen für einen „Schul- bzw. Therapiehund“ als Werbungskosten geltend machen? Mit dieser Frage muss sich demnächst der BFH befassen. Während das FG Rheinland-Pfalz den Abzug noch komplett verneint hatte, haben das FG Düsseldorf ( 50 %) und das FG Münster in der jüngsten Entscheidung (ein Drittel) den Kostenabzug bejaht. Der BFH muss jetzt für eine einheitliche Rechtsprechung sorgen.
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