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  • · Fachbeitrag · § 8 EStG

    Einräumung eines Guthabens zum Erwerb von Zielgutscheinen bei ausgesuchten Handelspartnern

    Die Beschränkung durch den Arbeitgeber, ein monatliches Guthaben nur für Gutscheine bei bestimmten Handelspartnern zu verwenden, schließt eine Geldleistung nach § 8 Abs. 1 S. 2 EStG nicht aus. Auch wenn der Gutschein lediglich zum Bezug von Sachleistungen berechtigt, ändert dies nichts an der steuerrechtlichen Einordnung als Geldleistung.

     

    Sachverhalt

    Streitig war die lohnsteuerliche Behandlung der an die Arbeitnehmer der Steuerpflichtigen im Zeitraum Januar 2020 bis Dezember 2021 monatlich erbrachten Zuwendungen auf ein Prämienkonto bei einem Dienstleister.

     

    Entscheidung

    Die von der Steuerpflichtigen ab August 2019 gewährten Guthaben zählen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Diese Beträge wurden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (§ 8 Abs. 4 S. 2 EStG) auf Prämienkonten bereitgestellt. Da sie durch das Dienstverhältnis veranlasst sind, gelten sie als Gegenleistung für die individuelle Arbeitskraft der Mitarbeiter.