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  • · Fachbeitrag · § 7 EStG

    Übertragung eines Grundstücks mit aufstehender Windkraftanlage

    Die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens auf eine gewerbliche Personengesellschaft gegen erstmalige Einräumung einer Mitunternehmerstellung ist auch dann ein vollentgeltliches Geschäft (Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten), wenn der Wert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I (Festkapitalkonto), sondern auch einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto gutgeschrieben wird. Dieser Vorgang ist nicht in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten. § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG ist daher insgesamt nicht anwendbar.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die Frage, ob im Zuge der Übertragung eines Grundstücks mit aufstehender Windkraftanlage (WKA) auf eine Personengesellschaft die Bemessungsgrundlage für die AfA gemäß § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG zu kürzen ist.

     

    Entscheidung

    Der BFH entschied, dass die Übertragung der (ideellen) Anteile an dem Grundstück mit aufstehender WKA gegen Einräumung der Mitunternehmerstellungen ein insgesamt tauschähnliches und damit ein vollentgeltliches Geschäft ist. Daher ist § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG auch nicht teilweise anwendbar.

     

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