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  • · Fachbeitrag · § 6a EStG

    Bildung einer Pensionsrückstellung bei Pensionszusage unter Vorbehalt

    Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt ausdrücklich einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der nur ausnahmsweise eine Minderung oder einen Entzug der Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gestattet.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall hatte die Rechtsvorgängerin der Steuerpflichtigen eine betriebliche Altersversorgung für ihre Mitarbeiter eingeführt und für die hieraus resultierenden Verpflichtungen Pensionsrückstellungen gebildet. Einzelheiten waren in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Die Höhe der Versorgungsleistungen ergab sich aus sog. Versorgungsbausteinen, die aus einer „Transformationstabelle“ abzuleiten waren. Die Rechtsvorgängerin der Steuerpflichtigen hatte sich vorbehalten, u. a. diese Transformationstabelle einseitig ersetzen zu können.

     

    Wegen dieses Vorbehalts erkannte das FA die sog. Pensionsrückstellungen mit entsprechenden gewinnerhöhenden Auswirkungen nicht an.

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