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  • · Fachbeitrag · §§ 62 ff. EStG

    Für den Kindergeldanspruch reicht eine Wohnsitzfiktion nicht aus

    Ein Kindergeldanspruch nach § 62 EStG setzt eine tatsächliche Steuerpflicht des Anspruchstellers voraus, die nur aufgrund einer tatsächlichen Wohnsitznahme oder eines tatsächlich durchgeführten gewöhnlichen Aufenthalts vermittelt wird. Eine Wohnsitzfiktion genügt nicht.

     

    Grundsatz

    Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG hat Anspruch auf Kindergeld, wer in Deutschland einen Wohnsitz und/oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

     

    Sachverhalt

    Im Streitzeitraum hatte die Antragstellerin weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Eine Wohnsitzfiktion, die sich etwa aus der Regelung in Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16.9.2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ergeben könnte, ist für die Gewährung des Kindergeldes nicht ausreichend. § 62 EStG setzt vielmehr eine tatsächliche Steuerpflicht voraus, die nur aufgrund einer tatsächlichen Wohnsitznahme oder eines tatsächlich durchgeführten gewöhnlichen Aufenthalts vermittelt wird.

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