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  • 14.11.2023 · Fachbeitrag · § 43 EStG

    Ungleichbehandlung von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen

    | Ein in Deutschland beschränkt Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Belgien, der in Deutschland eine endgültige steuerliche Belastung hinsichtlich der von einer GmbH ausgeschütteten Dividende in Höhe von 15 % zu tragen hat, wird im Hinblick auf diese Kapitalerträge durch das deutsche Steuerrecht nicht schlechter gestellt als vergleichbare inländische Steuerpflichtige, sodass keine unionsrechtswidrige Beschränkung der Kapitalverkehrs- oder Niederlassungsfreiheit vorliegt. |

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