12.05.2020 · Fachbeitrag · § 40 EStG
Keine Pauschalierung bei exklusiver Betriebsveranstaltung für Führungskräfte
Für eine Jahresabschlussfeier, die ausschließlich für angestellte Führungskräfte ausgerichtet wurde, darf die Lohnsteuer nicht mit dem Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden. Auch nach Einfügung der Legaldefinition der Betriebsveranstaltung im EStG ist das vom BFH entwickelte Kriterium des Offenstehens der Veranstaltung nach Auffassung des FG weiterhin anzuwenden.
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