· Fachbeitrag · § 4 EStG
Gewinnermittlungsart einer ausländischen Personengesellschaft
Die nach dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte einer ausländischen Personengesellschaft sind nicht durch Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG, sondern nach den Grundsätzen des Bestandsvergleichs nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln, wenn die Gesellschaft nach dem maßgeblichen ausländischen Recht ‒ im Streitfall die Vorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts des Großherzogtums Luxemburg ‒ verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen. |
Hintergrund
Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG können Steuerpflichtige (nur dann) den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen, wenn sie
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen und
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