Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · § 4 EStG

    Gewinnermittlungsart einer ausländischen Personengesellschaft

    Die nach dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte einer ausländischen Personengesellschaft sind nicht durch Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG, sondern nach den Grundsätzen des Bestandsvergleichs nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln, wenn die Gesellschaft nach dem maßgeblichen ausländischen Recht ‒ im Streitfall die Vorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts des Großherzogtums Luxemburg ‒ verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen.

     

    Hintergrund

    Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG können Steuerpflichtige (nur dann) den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen, wenn sie

    • aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen und