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  • · Fachbeitrag · § 37b EStG

    Aussetzung des Verfahrens gegen einen Haftungsbescheid bei Antrag auf Pauschalierung der Einkommensteuer

    Einwendungen gegen die Höhe der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Haftungsschuld können nicht auf das Vorliegen eines niedrigeren Pauschsteuersatzes nach § 37b EStG gestützt werden. Erlässt das FA ungeachtet eines wirksamen Antrags auf Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG einen Haftungsbescheid, darf über dessen Rechtmäßigkeit in einem finanzgerichtlichen Verfahren erst entschieden werden, wenn das Pauschalierungsverfahren durch bestandskräftigen Bescheid abgeschlossen ist.

     

    Sachverhalt

    Die Beteiligten streiten darüber, ob für ausländische Arbeitnehmer entrichtete Beiträge an ausländische Pensionsfonds Arbeitslohn darstellen, der gem. § 37b EStG pauschal besteuert werden kann.

     

    Die Steuerpflichtige ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der A-GmbH, die wiederum eine 100%ige Tochter der B ist. B gehört zu einem weltweit tätigen Konzern. B bietet ihren Arbeitnehmern in fast allen Ländern eine betriebliche Altersvorsorge über Beiträge zu Pensionsfonds an, die sie in den jeweiligen Ländern gegründet hat. Das Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge wird von den Arbeitnehmern regelmäßig zu Beginn des Arbeitsverhältnisses angenommen. Sie erwerben unmittelbare, eigene und unentziehbare Ansprüche gegenüber dem Pensionsfonds des Landes, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat (Basisland). Der Arbeitgeber (die Basisgesellschaft) ist gegenüber dem Fonds zur Beitragszahlung verpflichtet.