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  • 13.10.2022 · Fachbeitrag · § 34c EStG

    Anrechnungsmöglichkeit einer ausländischen Steuer auf die Einkommensteuer

    Eine ausländische Steuer kann stets nur bis zur Höhe der deutschen Steuer angerechnet werden, die auf die im jeweiligen Veranlagungszeitraum bezogenen Kapitalerträge entfällt. Fällt infolge der Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags deutsche Einkommensteuer nicht an, so entfällt mangels Doppelbesteuerung von vornherein jegliche Anrechnung einer ausländischen Steuer.