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  • 13.10.2022 · Fachbeitrag · § 34c EStG

    Anrechnungsmöglichkeit einer ausländischen Steuer auf die Einkommensteuer

    | Eine ausländische Steuer kann stets nur bis zur Höhe der deutschen Steuer angerechnet werden, die auf die im jeweiligen Veranlagungszeitraum bezogenen Kapitalerträge entfällt. Fällt infolge der Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags deutsche Einkommensteuer nicht an, so entfällt mangels Doppelbesteuerung von vornherein jegliche Anrechnung einer ausländischen Steuer. |

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