04.12.2019 · Fachbeitrag · § 32 EStG
Hochschulstudium als kindergeldrechtliche „Berufsausbildung“
| Eine Berufsausbildung in Gestalt eines Universitätsstudiums endet regelmäßig mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Bereits die mündliche Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses – und nicht etwa erst die spätere offizielle schriftliche Mitteilung – beendet das Hochschulstudium, so das aktuelle Urteil des FG Sachsen. |