Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · § 31 EStG

    Zur materiell-rechtlichen Wirkung der Ausschlussfrist des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Bei der Prüfung der Steuerfreistellung und der Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG bleibt der Anspruch auf Kindergeld für Kalendermonate nur dann unberücksichtigt, wenn die Familienkasse einen Anspruch auf Kindergeld durch Bescheid festgesetzt, aber wegen § 70 Abs. 1 Satz EStG nicht ausgezahlt hat.

     

    Hintergrund

    Gemäß § 31 Satz 1 EStG wird die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch Kindergeld bewirkt. Bewirkt der Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum die nach Satz 1 gebotene steuerliche Freistellung nicht vollständig und werden deshalb bei der Veranlagung zur Einkommensteuer die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG vom Einkommen abgezogen, erhöht sich die unter Abzug dieser Freibeträge ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum (§ 31 Satz 4 EStG).

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall hatte das FA die kindbedingten Freibeträge bei der Einkommensteuerfestsetzung berücksichtigt und zutreffend nach § 31 Satz 4 EStG einen Kindergeldanspruch für beide Kinder zur tariflichen Einkommensteuer hinzugerechnet.