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  • · Fachbeitrag · § 3 EStG

    Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines Präsidiumsmitglieds

    | Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines ehrenamtlichen Präsidiumsmitglieds eines privatrechtlich organisierten kommunalen Spitzenverbands (Städte- und Gemeindebund NRW) sind weder nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG noch nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei. |

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige ist Bürgermeister einer Gemeinde und Mitglied des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes NRW. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Kommunen des Landes in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, wobei die Mitgliedschaft freiwillig ist.

     

    Aufgabe und Zweck dieses Vereins ist u. a. der Schutz der kommunalen Selbstverwaltung der Mitglieder und die Beratung und Unterstützung dieser bei der Durchführung der gemeindlichen Aufgaben. Eine Körperschaftsteuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit liegt nicht vor.

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