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  • · Fachbeitrag · § 23 EStG

    Kein privates Veräußerungsgeschäft bei kurzfristiger Vermietung

    | Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung einer nach langjähriger Eigennutzung kurzzeitig vermieteten Eigentumswohnung innerhalb von zehn Jahren seit deren Erwerb nicht steuerpflichtig ist. |

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige erwarb in 2006 eine Eigentumswohnung, die er bis April 2014 durchgehend zu eigenen Wohnzwecken nutzte. In den Monaten Mai 2014 bis Dezember 2014 vermietete er die Wohnung an Dritte. Mit notariellem Kaufvertrag vom 17.12.2014 veräußerte er die Eigentumswohnung. Das FA ermittelte hieraus einen nach § 23 EStG steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.

     

    Entscheidung

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren bekam der Steuerpflichtige vor dem FG recht. Gemäß § 22 Nr. 2 EStG unterliegen private Veräußerungsgeschäfte der Besteuerung. Private Veräußerungsgeschäfte in diesem Sinne sind gemäß § 23 EStG Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Von der Besteuerung ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

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