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  • · Fachbeitrag · § 22 EStG

    Doppelte Besteuerung von Altersrenten

    Der Vergleich des relativen Anteils Renten-Entgeltpunkten, die aus versteuerten Beiträgen erdient wurden, und dem gesetzlich angeordneten Steuerfreistellungsanteil der Rente stellt keine geeignete Methode zur Berechnung einer eventuellen doppelten Besteuerung dar.

     

    Sachverhalt und Entscheidung

    Im Streitfall ging es im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens (AdV) erneut um die Frage der doppelten Besteuerung von Altersrenten. Eines bereits vorweg: Die BFH-Richter sahen in der zugrunde liegenden strittigen Methode der Berechnung einer doppelten Besteuerung kein Problem. Somit ergeben sich aus diesem Urteil keine neuen Erkenntnisse zu anderweitigen Berechnungsmöglichkeiten.

     

    Erläuterungen

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG muss die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen „in jedem Fall“ so aufeinander abgestimmt werden, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.

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