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  • · Fachbeitrag · § 21 EStG

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Zuwendungsnießbrauch an minderjährige Kinder

    Die zeitlich befristete Übertragung der Einkunftsquelle Vermietung und Verpachtung durch unentgeltliche Bestellung eines befristeten Nießbrauchsrechts ist nicht missbräuchlich, wenn dem Zuwendenden, von der Verlagerung der Einkunftsquelle abgesehen, kein weiterer steuerlicher Vorteil entsteht.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die steuerliche Anerkennung der Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauchs an einem vermieteten Grundstück durch Eltern zugunsten ihrer bei Bestellung noch minderjährigen Söhne. Das Grundstück ist langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet.

     

    Das FG hielt diese Gestaltung vor dem Hintergrund der bislang ergangenen BFH-Rechtsprechung für gestaltungsmissbräuchlich, da es bei der Nießbrauchseinräumung in erster Linie um die Ausnutzung der Freibeträge der Söhne oder zumindest des Progressionsgefälles zwischen Eltern und Söhnen ging. Würden die Mieteinnahmen bei den Eltern anfallen, wäre die Steuerbelastung höher als sie bei den Söhnen ist (FG Berlin-Brandenburg 21.3.22, 16 K 4112/20, EFG 22, 1892, EFG 22, 1892).

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