· Fachbeitrag · § 20 EStG
Verlust durch Darlehensausfall
Der endgültige Ausfall einer Darlehensforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Kapitalvermögen aus dem Verlust eines Darlehens, das der Steuerpflichtige behauptete, seinem Sohn gewährt zu haben.
Nach der Rechtsprechung des BFH führt der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre nach Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG (BFH 18.6.24, VIII R 25/23, BStBl II 24, 691).
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