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  • · Fachbeitrag · § 20 EStG

    Besteuerung der Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung

    Der Anspruch auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens ist eine sonstige Kapitalforderung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Die Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung ist nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG zu besteuern und nicht in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob und in welcher Höhe die Rückzahlung eines unter dem Nominalwert erworbenen Anspruchs auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt.

     

    Entscheidung

    Der BFH entschied, dass es sich bei der vom Steuerpflichtigen erworbenen Forderung auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 Abs. 5 KStG um eine sonstige Kapitalforderung handelte, deren Rückzahlung zu Kapitaleinkünften führt.

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