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  • · Fachbeitrag · § 19 EStG

    Unzumutbarkeit der Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen i. S. d. Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010

    Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung i. S. d. Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach arbeitsbezogenen Besonderheiten, und kann nicht allein anhand pauschaler Kriterien, insbesondere der Entfernung zwischen Wohn- und Tätigkeitsort, entschieden werden.

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige lebte im Streitjahr 2019 mit seiner Familie in Deutschland. Er war seit dem 1.8.2015 in der Schweiz mit einem Beschäftigungsumfang von 90 % nichtselbstständig tätig und arbeitete jeden zweiten Freitag nicht.

     

    Im Streitjahr hatte er ein Zimmer am Tätigkeitsort in der Schweiz zum gelegentlichen Übernachten angemietet. Die kürzeste Wegstrecke mit dem Kfz zwischen dem inländischen Wohnort und dem Schweizer Tätigkeitsort betrug zwischen 90 und 97 km, die Fahrzeit lag zwischen 75 Minuten und zwei Stunden.