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  • · Fachbeitrag · § 19 EStG

    Unentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte

    Das FG Sachsen-Anhalt sieht in einer Schenkung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte der GmbH im Rahmen der Einleitung der Unternehmensnachfolge eine nicht zu Arbeitslohn führende Anteilsschenkung.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob die der Steuerpflichtigen unentgeltlich übertragenen Anteile an einer GmbH, deren Arbeitnehmerin sie ist, als Arbeitslohn im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit zu versteuern sind, oder ob es sich bei der Übertragung vielmehr um einen der Schenkungsteuer unterliegenden Vorgang handelt.

     

    Im Streitfall wollten Ehegatten als Gesellschafter einer GmbH eine Nachfolgeregelung innerhalb der Familie herbeiführen. Sie sahen jedoch eine alleinige Übertragung der Anteile an ihren gemeinsamen Sohn aufgrund dessen anderweitiger branchenfremder beruflichen Erfahrung und dessen fehlender unternehmerischen Erfahrung als kritisch an. Um die Unternehmensnachfolge bei einer Übertragung der wesentlichen Anteile auf den Sohn wirtschaftlich erfolgreich zu gestalten, übertrugen sie fünf leitenden Angestellte der GmbH ebenfalls einen Anteil an der GmbH (im Streitfall von jeweils 5,08 %).

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