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  • · Fachbeitrag · § 18 EStG

    Steuerfreiheit eines Heisenbergstipendiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft

    Einnahmen aus einem Heisenbergstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind weder nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG noch nach § 22 Nr. 1 EStG steuerbar. Im Falle einer Steuerbarkeit wären jedenfalls die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 EStG erfüllt.

     

    Sachverhalt

    Streitig war die Steuerbarkeit und die Steuerfreiheit eines Heisenbergstipendiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

     

    Entscheidung

    Nach Auffassung des FG spricht viel dafür, schon die Steuerbarkeit derartiger Bezüge zu verneinen. Denn der Begriff der steuerbaren Einkünfte zielt auf solche Vermögensmehrungen, die am Markt erwirtschaftet werden und somit zum Erwerbseinkommen zählen.

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