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  • · Fachbeitrag · § 18 EStG

    Off-Sprecher bei Fernsehproduktionen geht einer künstlerischen Betätigung nach

    Die Mitwirkung eines ausgebildeten Journalisten als Off-Sprecher bei Fernsehsendungen und -dokumentationen oder Ähnlichem einschließlich der damit verbundenen Textbearbeitung sowie in geringem Umfang das Sprechen kürzerer Werbetexte sowie das Coaching in Form der Vermittlung von Rede- und Sprechtechniken sind in ihrer Gesamtheit als künstlerische und damit freiberufliche Tätigkeit anzusehen.

     

    Sachverhalt

    Streitig war die rechtliche Qualifizierung der Einkünfte aus einer selbstständigen Sprechertätigkeit als freiberufliche/künstlerische oder gewerbliche Tätigkeit.

     

    Entscheidung

    Während das FA von einer gewerblichen und damit auch gewerbesteuerpflichtigen Tätigkeit ausging, entschied das FG i. S. d. Steuerpflichtigen zugunsten einer künstlerischen und damit freiberuflichen Tätigkeit.

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