· Fachbeitrag · § 17 EStG
Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an einem GmbH-Anteil bei Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt
Ist ein Gesellschaftsanteil unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs unentgeltlich übertragen worden, fehlt es am Erwerb des Gesellschaftsanteils, wenn der übertragene Geschäftsanteil als wirtschaftliches Eigentum nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO dem Vorbehaltsnießbraucher zuzurechnen ist. Der Vorbehaltsnießbraucher ist wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann. |
Sachverhalt
Streitig war die Höhe der Einkünfte i. S. v. § 17 EStG aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer GmbH im Streitjahr 2019. Dabei ging es insbesondere darum, ob der Steuerpflichtige bei einer im Jahr 2016 erfolgten Schenkung von Geschäftsanteilen an der GmbH an seine Kinder unter Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts wirtschaftliches Eigentum an diesen Geschäftsanteilen zurückbehalten hatte. Außerdem war streitig, ob bereits die Vereinbarung von Optionsrechten im Streitjahr zu einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf die (künftigen) Erwerber führte und deshalb im Streitjahr (weitere) Gewinne bei dem Steuerpflichtigen zu versteuern sind.
Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich dem (zivilrechtlichen) Eigentümer zuzurechnen (§ 39 Abs. 1 AO). Abweichend von der zivilrechtlichen Eigentümerstellung an Wirtschaftsgütern sind Wirtschaftsgüter demjenigen zuzurechnen, der die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO).
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