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  • · Fachbeitrag · § 17 EStG

    Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts: Abgrenzung zwischen Veräußerungspreis und Arbeitslohn

    Ob ein anlässlich der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft gezahlter (Teil-)Betrag für die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit durch den veräußernden Gesellschafter den Einkünften aus § 17 EStG oder denjenigen aus § 19 EStG zuzuordnen ist, bestimmt sich danach, zu welcher Einkunftsart der engere wirtschaftliche Veranlassungszusammenhang besteht. Entscheidend ist hierbei, ob der im Kaufvertrag zusätzlich vereinbarten Leistung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich bei dem hierfür gezahlten Betrag um einen unselbstständigen Teil des Veräußerungspreises i. S. v. § 17 Abs. 2 EStG.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die Frage, ob ein Teil eines anlässlich der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gezahlten Kaufpreises Arbeitslohn darstellt. Der Steuerpflichtige war zu 50 % an der X-GmbH beteiligt und zugleich deren Geschäftsführer. Er bezog ein jährliches Geschäftsführergehalt von 180.000 EUR zuzüglich eines Weihnachtsgeldes von 8.000 EUR und Tantieme. Die übrigen Geschäftsanteile hielt B, der ebenfalls Geschäftsführer der Gesellschaft war.

     

    Im Streitjahr 2020 veräußerten der Steuerpflichtige und B ihre Anteile an der X-GmbH an die Y-GmbH. Der Kaufpreis von 4,5 Mio. EUR entfiel zur Hälfte auf die Beteiligung des Steuerpflichtigen.