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  • · Fachbeitrag · § 16 EStG

    Tarifbegünstigte Betriebsaufgabe nur durch ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung

    Eine Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbstständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall hatte der Steuerpflichtige seine betriebliche Tätigkeit Ende 2014 eingestellt, den Betrieb über einen Zeitraum von zehn Jahren verpachtet und zum Einstellungszeitpunkt gegenüber dem FA die Betriebsaufgabe erklärt. Mitte 2015 übertrug er das Betriebsgrundstück auf seinen Sohn, pachtete dann das Grundstück von seinem Sohn und meldete den Betrieb unter derselben Anschrift wieder an.

     

    Das FA vertrat die Auffassung, die Voraussetzungen für eine Betriebsaufgabe hätten nicht vorgelegen, da der Betrieb unter derselben Anschrift fortgeführt worden sei.