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  • · Fachbeitrag · §§ 15, 22 EStG

    Werbetätigkeit eines Fußballspielers als „Markenbotschafter“

    Die Werbetätigkeit eines Fußballspielers als „Markenbotschafter“ führt für sich genommen noch nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit, wenn durch Honorarzahlungen ausschließlich besondere Leistungen und Erfolge im Bereich des Fußballsports vergütet werden.

     

    Hintergrund

    Das FG hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Einkünfte eines jungen Profi-Fußballspielers aus einem Ausrüstungs- und Werbevertrag mit einem Sportartikelhersteller als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren waren.

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige schloss einen auf fünf Jahre angelegten Ausrüstungs- und Werbevertrag. Der Vertrag regelte u. a. die Nutzung des Namens und des Bildes des Steuerpflichtigen, Leistungsprämien sowie die Unterstützung der Marke K. Zudem wurde er kostenfrei mit K.-Produkten beliefert. Im Streitjahr erhielt er Prämien für 15 Spiele in einem nationalen Wettbewerb, seinen ersten Einsatz in einem Ligavereinsspiel unter 18 Jahren sowie sein erstes Tor in einem Ligaspiel. Der Steuerpflichtige erklärte die daraus erzielten Einnahmen als sonstige Einkünfte.