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  • · Fachbeitrag · § 119 EStG

    Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern ist verfassungsgemäß

    Die Besteuerung der dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ausgezahlten Energiepreispauschale gem. § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG als Einnahme nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist verfassungsgemäß.

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige erhielt im Jahr 2022 von seinem Arbeitgeber die Energiepreispauschale i. H. v. 300 EUR ausgezahlt, die das FA im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung für 2022 als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandelte.

     

    Hiergegen wandte sich der Steuerpflichtige erfolglos im Einspruchs- und Klageverfahren mit dem Argument, es handele sich um eine Subvention des Staates, die in keinem Veranlassungszusammenhang zu seinem Arbeitsverhältnis stehe. Sein Arbeitgeber sei lediglich als Erfüllungsgehilfe für die Auszahlung der Subvention tätig geworden.