· Fachbeitrag · § 10 EStG
Beiträge der Eltern an einen Förderverein der Schule
Leisten Eltern für den Schulbesuch ihres Kindes Zahlungen an einen Förderverein, die dieser an den Schulträger weiterleitet, handelt es sich um Schulgeld i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG, wenn die Aufwendungen bei wirtschaftlicher Betrachtung als Entgelt für den Schulbesuch des Kindes entrichtet worden sind. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtigen zahlten im Streitjahr 2019 insgesamt 1.000 EUR an den Förderverein einer staatlich anerkannten Ersatzschule. Der Förderverein leitete die von den Eltern erhobenen Beiträge zweckgebunden an den Schulträger weiter. Letztere verwendete die Mittel zur Finanzierung des Schulbetriebs. Die Steuerpflichtigen machten 30 % ihrer Beiträge als Sonderausgaben (Schulgeld i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG) geltend.
Das FA erkannte die Kosten nicht an. Zur Begründung verwies es darauf, dass die Satzung des Fördervereins auch eine Verwendung der Mittel für Zwecke ermögliche, die über die Finanzierung des normalen Schulbetriebs hinausgingen.
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