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  • 16.08.2017 · Fachbeitrag · § 5 EStG

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten bei bilanzierendem Landwirt

    | Hat ein buchführender Landwirt ein Entgelt für die zeitlich nicht begrenzte Verpflichtung erhalten, eine geplante Erweiterung der Schweinehaltung nicht nicht vorzunehmen, muss er zur Wahrung des Realisationsprinzips Wahrung des Realisationsprinzips einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) bilden. |

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