Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · § 34 EStG

    Gewährung einer Ermäßigung nach § 34 EStG bei fehlendem Veräußerungsgewinn

    | Es liegt kein Verbrauch des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 EStG vor, wenn dieser fehlerhaft gewährt wurde, obwohl mangels Veräußerungsgewinn gar kein „verbrauchsfähiges Objekt“ vorlag. |

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die Gewährung der Vergünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG für einen in 2016 erzielten Veräußerungsgewinn, die das FA versagte, weil es die Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG bereits in 2006 ‒ zu Unrecht und ohne Antrag des Steuerpflichtigen ‒ gewährt hatte.

     

    Entscheidung

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren bekam der Steuerpflichtige jedoch vor dem FG recht. Das FG entschied, dass der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG durch die fehlerhafte Gewährung nicht verbraucht ist, weil 2006 mangels Veräußerungsgewinns kein „verbrauchsfähiges Objekt“ gegeben war. Auch hatte der Steuerpflichtige die Ermäßigung nicht unberechtigt „in Anspruch“ genommen.

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents