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  • VL - Über eine Direktversicherung ohne Verlust abgabenfrei ansparen

    Werden die monatlich vom Arbeitgeber gezahlten 40 EUR vermögenswirksamen Leistungen statt in Bausparvertrag, Fonds- oder Banksparpan alternativ in eine Direktversicherung eingezahlt, kann die über diesen Weg eingesparte Abgabenlast für zusätzliche Beiträge verwendet werden. Wer hingegen seine VL-Gelder in eine herkömmliche Lebensversicherung einzahlt, erhält keine Zulage, muss den anteiligen Lohn aber dennoch versteuern.  

     

    Der Umweg über die Direktversicherung macht Sinn, da sonst die vom Arbeitgeber gezahlten VL-Beiträge voll der Besteuerung sowie den Sozialabgaben unterliegen. Damit kann bis zur Hälfte des Zusatzlohns wieder als Abzugsposten wirken.  

     

    Wird der VL-Betrag nun alternativ in eine Direktversicherung eingezahlt, sind die Beiträge bis zu 4 v.H. der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis Ende 2008 fallen auch keine Sozialabgaben an. Somit steht die Sparrate effektiv und ohne Belastung in voller Höhe zur Verfügung. Soll der bisherige, um die Abgaben auf die VL-Leistungen geminderte, Nettolohn gleich bleiben, kann der eingesparte Betrag nun zusätzlich als Beitrag für die Direktversicherung verwendet werden. Für den Arbeitgeber bedeutet diese Alternative ebenfalls eine Minderung der Lohnnebenkosten.  

     

    Beispiel Direktversicherung statt VL

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