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  • Veranlagungsarten - Reform für Eheleute ab 2013 mit eingeschränkten Möglichkeiten

    Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden die Veranlagungsarten für Eheleute von sieben möglichen auf nur noch vier mögliche Veranlagungs- und Tarifvarianten reduziert.  

     

    Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 entfallen die  

    • getrennte Veranlagung mit Grundtarif und
    • die besondere Veranlagung mit Grundtarif oder Witwensplitting.

     

    Infolgedessen verbleiben nur noch:  

     

    • Einzelveranlagung mit Grundtarif,
    • „Sondersplitting“ im Trennungsjahr,
    • Verwitwetensplitting und
    • Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting.

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