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  • UStG - Reihenweise geänderte Verwaltungsansichten zu umsatzsteuerlichen Vorgängen

    Das BMF hat sich zu mehreren umsatzsteuerlichen Sachverhalten geäußert. Grundsätzlich wird die neue Sichtweise ab 2007 angewendet, für die Vorjahre besteht für Unternehmer ein Wahlrecht zwischen beiden Möglichkeiten.  

     

    Reiserücktrittskostenversicherung

     

    Nach Ansicht des BFH kann der vom Reiseveranstalter angebotene Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für die Kunden ein selbstständiger steuerfreier Umsatz sein. Nach A 272 Abs. 13 UStR wurde die Versicherung bislang als Bestandteil einer einheitlichen Reiseleistung nach § 25 UStG behandelt. Die Verwaltung wendet das Urteil auf nach 2006 ausgeführte Umsätze an, sodass der gesondert berechnete Preis für die Reiserücktrittsversicherung nicht mehr der Margenbesteuerung des § 25 UStG unterliegt. Er kann somit nach zwei Vorschriften steuerfrei bleiben:  

     

    Wertpapiere als sonstige Leistung

     

    Karrierechancen

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