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  • Steuervereinfachungen - Regierung plant viele verschiedene Maßnahmen

    Die Regierungskoalition hat im Dezember 2010 einen 41-Punkte-Plan für steuerliche Erleichterungen vorgestellt. Ein Großteil davon wird nun im Steuervereinfachungsgesetz 2011 umgesetzt. Der Referentenentwurf des Finanzministeriums sieht vor, dass die Maßnahmen im Wesentlichen zum 1.1.2012 und in einigen Fällen ab dem Tag nach der Verkündung in Kraft treten sollen. Unklar ist momentan jedoch, ob die eine oder andere Maßnahme nicht doch noch rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft treten könnte. Nachfolgend die für die Praxis wichtigsten Vorhaben im Überblick:  

     

    Inhalte Steuervereinfachungsgesetz 2011

     

    • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll voraussichtlich ab 2012 von derzeit 920 EUR auf 1.000 EUR steigen, was eine Steuerentlastung von 330 Mio. EUR jährlich bringen soll.

     

    • Für den Abzug von Kinderbetreuungskosten soll es keine Rolle mehr spielen, ob die Aufwendungen beruflich oder privat veranlasst waren. Durch den Wegfall der persönlichen Anspruchsvoraussetzungen wie Berufstätigkeit oder Krankheit können mehr Eltern von dem Steuervorteil profitieren. Hierzu wird § 9c EStG aufgehoben und die gesamte Regelung in den neuen § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG überführt. An der Abzugshöhe ändert sich hingegen nichts.

     

    • Für den Anspruch auf Kindergeld und die steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder spielen die Einkünfte und Bezüge der Kinder künftig keine Rolle mehr, denn die schädliche Einkommensgrenze von 8.004 EUR soll entfallen. Das volljährige Kind wird nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung, die nicht in einem Besuch einer allgemein bildenden Schule bestanden hat, grundsätzlich jedoch nur berücksichtigt, wenn es keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht. Unschädlich sind wöchentliche Arbeitszeiten unter 20 Stunden, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sowie Ein-Euro-Jobs.

     

    • Bei der Entfernungspauschale soll ab 2012 das Jahresprinzip für die Günstigerprüfung zwischen Pauschale und tatsächlichen Aufwendungen bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eingeführt werden. Es wird nur noch jahresbezogen geprüft, ob bei Arbeitnehmern und Selbstständigen der Abzug von Pauschale oder tatsächlichen Kosten höher ausfällt. Die derzeit noch tageweise Gegenüberstellung von Fahrkartenpreisen und Kilometergeld entfällt dann.

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